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   VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063   

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https://dejure.org/2019,19274
VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063 (https://dejure.org/2019,19274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063 (https://dejure.org/2019,19274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 15 ZB 19.32063 (https://dejure.org/2019,19274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Satz 4; VwGO §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - keine Versagung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Asyl (Georgien); Berufungszulassung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint)

  • rewis.io

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - keine Versagung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asyl (Georgien); Berufungszulassung (abgelehnt); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.311172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - juris Rn. 5; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547).

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 19.31547

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.311172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - juris Rn. 5; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547).

  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat, und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensfehlers der Versagung rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 19.30027

    Berufungszulassung - Darlegungsanforderung an einen Verfahrensfehler in Form der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.311172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - juris Rn. 5; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547).
  • VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135

    Asyl, Georgien: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2019 - 15 ZB 19.32063
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 12.10.2018 - 8 ZB 18.311172 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135 - juris Rn. 6; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - juris Rn. 5; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 7; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 15 ZB 19.34099

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Libanon - erfolgloser

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 8; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Bei Mängeln der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.08.2019 - 15 ZB 19.32569

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 8; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Auch durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 15 ZB 19.33786

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Verletzung des Ansprucha

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 8; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Bei Mängeln der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 15 ZB 19.33773

    Erfolgloser auf Gehörsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag eines

    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 8; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Bei Mängeln der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.02.2020 - 15 ZB 20.30194

    Unglaubhaftigkeit des vorgetragenen traumatisierenden Ereignisses

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 8; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8).

    Bei Mängeln der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V. mit Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3 VwGO allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 15 ZB 20.30705

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet aber nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985 - juris Rn. 5; B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 19.31547 - juris Rn. 8; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5; B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8).

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 ZB 23.30078

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entscheidung des Gerichts zur Unzeit,

    Folgerichtig schützt er auch davor, dass das Gericht Vortrag dadurch vereitelt, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und der vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls ausnahmsweise dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986.91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36; B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736.95 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 1.2.1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6; B.v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4; B.v. 1.7.2013 - 8 BN 1.13 - juris Rn. 10; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 19; BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 11 ZB 17.30821 - juris Rn. 8; B.v. 16.1.2019 - 15 ZB 19.30148 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 5.6.2019 - 15 ZB 19.32063 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32307

    Mangelnde Glaubhaftmachung des Verfolgungsschicksals

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32308

    Wahrung der Antragsfrist für die Berufungszulassung bei Antragstellung

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32309

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 15 ZB 22.30606

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds einer Gehörsverletzung

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